Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Die Erdbestattung ist die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte.
Der Verstorbene wird in der Regel in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Grundsätzlich dürfen für die Erdbestattung nur Holzsärge verwendet werden. Auch andere, dem Holz gleichwertige Materialien, die eine würdige und pietätvolle Gestaltung der Särge gewährleisten und die Funktionen des Holzsargs gleichwertig erfüllen, können von der Gemeinde zugelassen sein.
Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, die Gebühren und weitere Details, z.B. zur Grabpflege, stehen in der Satzung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.
Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
Sie müssen eventuell bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragen.
Die Gebühren sind in der jeweiligen Friedhofssatzung geregelt.
Für die Beauftragung einer Erdbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.
A.0-23
Tel.: (07031) 6808-332
Fax: (07031) 6808-99330
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