Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Sie dürfen die Jagd nur dann ausüben, wenn Sie einen gültigen Jagdschein besitzen. Um einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie erfolgreich die Jägerprüfung ablegen.
In der Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in fünf Prüfungsfächern nachweisen:
Diese Kenntnisse können Sie sich in einem anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung aneignen.
Zum Lehrgang gehören eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Er umfasst mindestens 130 Stunden zuzüglich Schießausbildung.
Sie müssen sich rechtzeitig zur Jägerprüfung anmelden.
Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung erhalten Sie von der Prüfungsstelle eine schriftliche Einladung (Ladung). Dadurch sind Sie zur Jägerprüfung zugelassen.
Sie legen die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss ab, der aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern besteht.
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Es fallen Kosten für den Ausbildungslehrgang und die Prüfungsgebühren an.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V..
Nicht erforderlich.
Böblinger Straße 5-7
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