Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.
Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Keine
Böblinger Straße 5
71088 Holzgerlingen
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Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
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