Stadt Holzgerlingen
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Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Ablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Gebühren

Keine

 
 

Ansprechpartner

Michaela Frenzer

Steuern & Haushalt

A.0-26

Tel.: (07031) 6808-373
Fax: (07031) 6808-99373

Ninette Fabricius-Hiller

Steuern & Haushalt

A.0-26

Tel.: (07031) 6808-372
Fax: (07031) 6808-99370

Zuständiges Amt

Finanzverwaltung

Böblinger Straße 5
71088 Holzgerlingen

Montag - Freitag: 08:00 bis 12:15 Uhr
Dienstag:             14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:         14:00 bis 18:00 Uhr

Steuern und Haushalt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.