Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Schülerinnen und Schüler der Sonderschule können in eine allgemeine Schule übernommen werden. Die Umschulung erfolgt zu Beginn des folgenden Schuljahres.
Es ist auch möglich, sie zunächst probeweise für sechs Monate umzuschulen.
Die Umschulung können entweder
bei der zuständigen Stelle beantragen.
Das Staatliche Schulamt entscheidet über den Antrag. Es benachrichtigt die Eltern schriftlich über das Ergebnis.
Beantragt die bisher besuchte Sonderschule die Umschulung, muss sie folgende Unterlagen beilegen:
Die Eltern müssen keine Unterlagen vorlegen.
Voraussetzung ist:
Lernverhalten und Leistungsstand des Kindes deuten darauf hin, dass es voraussichtlich eine allgemeine Schule erfolgreich besuchen kann.
keine
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