Stadt Holzgerlingen
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Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab oder einer Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof beigesetzt.

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B. Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

Ablauf

Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.

Unterlagen

Todesbescheinigung

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Bestattung vorgenommen werden kann:

  • der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk)
  • die Todesart ist nicht (mehr) ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der Leiche erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts

Gebühren

Je nach Friedhofsverwaltung fallen unterschiedliche Grabnutzungsgebühren an.

Rechtsgrundlagen

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.