Stadt Holzgerlingen
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Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. Dies gilt nur in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf kommunaler und staatlicher Ebene.

Die Auskunft erstreckt sich auf

  • den Vor- und Familiennamen,
  • einen eventuellen Doktorgrad und
  • die derzeitige Anschrift.

Hinweis: Die Auskünfte werden über Gruppen von Wahl- oder Abstimmungsberechtigten erteilt, für deren Zusammensetzung ausschließlich das Lebensalter der Betroffenen entscheidend ist. Eine andere Eigenschaft wie beispielsweise die Staatsangehörigkeit ist kein Auswahlkriterium. Die Geburtstage der Betroffenen dürfen den Antragstellern nicht mitgeteilt werden.

Achtung: Die Daten dürfen nur zur Werbung vor einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden.

Hinweis: Wenn Bürgerinnen oder Bürger zuvor gegenüber der Meldebehörde der Gemeinde, in der sie wohnen, der Weitergabe widersprochen haben, werden die Daten nicht weitergegeben. Die Meldebehörde weist sie bei der Anmeldung sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

Die betroffenen Personen müssen keinen Widerspruch einlegen, wenn schon eine allgemeine Auskunftssperre besteht. Die Daten werden dann nicht weitergegeben.

Ablauf

Das Gestez enthält keine näheren Angaben zur Form des Auskunftsantrages.

In der Regel beantragen Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen die Gruppenauskunft aber schriftlich bei der zuständigen Stelle .

Unterlagen

Die Gemeinde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Partei, Wählergruppe oder andere Träger von Wahlvorschlägen.
  • Die Auskunft muss im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene stehen und kann nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten geltend gemacht werden.
  • Für die Zusammensetzung der Gruppe über die Auskunft begehrt wird, muss das Lebensalter bestimmend sein.

Gebühren

Die Kosten für die Gruppenauskunft sind abhängig vom Einzelfall.

Für den Widerspruch fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

 
 

Ansprechpartner

Claudia Pfeiffer

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-171
Fax: (07031) 6808-99171

Valeria Enz

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-175
Fax: (07031) 6808-99170

Katrin Schönleber

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-172
Fax: (07031) 6808-99170

Vanessa Demaj

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-174
Fax: (07031) 6808-99170

Zuständiges Amt

Bürgeramt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Im Bürgeramt Holzgerlingen besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Bürgeramt gleich bequem online unter termine.holzgerlingen.de oder telefonisch über die Telefonzentrale der Stadt Holzgerlingen.

Montag - Freitag:
08.00 bis 12.15 Uhr

Dienstag:
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
14.00 bis 18.00 Uhr

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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

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