Stadt Holzgerlingen
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Auskunftssperre im Melderegister beantragen

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre Wohnortgemeinde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft (zum Beispiel Name, Anschrift) über Sie erteilt.

Tipp: Sie möchten nur die Weitergabe Ihrer Daten oder automatisierte Melderegisterauskünfte an Privatpersonen über das Internet verhindern? Für diese Fälle reicht es aus, wenn Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde Widerspruch gegen die Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch ist keine Begründung und kein berechtigtes Interesse erforderlich.

Interesse an solchen Daten besteht zum Beispiel bei:

Ablauf

Sie können die Auskunftssperre formlos schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen. Sie müssen dabei Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Hinweis: Die Auskunftssperre gilt nur für die Meldebehörde, bei der Sie sie beantragt haben. Sie wollen verhindern, dass auch die Meldebehörden Ihres früheren Wohnsitzes oder Ihres Nebenwohnsitzes Ihre neue Anschrift bekannt geben? Dann müssen Sie bei diesen ebenfalls eine Auskunftssperre beantragen.

Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.

Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises)
  • im Einzelfall auch Unterlagen zum Nachweis des berechtigten Interesses

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.

Gebühren

für die Eintragung der Auskunftssperre: keine

Hinweis: Die Meldebehörde kann für eine Ablehnung der Auskunftssperre Gebühren erheben.

Rechtsgrundlagen

Formulare

 
 

Ansprechpartner

Claudia Pfeiffer

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-171
Fax: (07031) 6808-99171

Valeria Enz

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-175
Fax: (07031) 6808-99170

Katrin Schönleber

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-172
Fax: (07031) 6808-99170

Vanessa Demaj

Bürgeramt

N.0-03

Tel.: (07031) 6808-174
Fax: (07031) 6808-99170

Zuständiges Amt

Bürgeramt

Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Im Bürgeramt Holzgerlingen besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Bürgeramt gleich bequem online unter termine.holzgerlingen.de oder telefonisch über die Telefonzentrale der Stadt Holzgerlingen.

Montag - Freitag:
08.00 bis 12.15 Uhr

Dienstag:
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
14.00 bis 18.00 Uhr

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.