Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Bei einigen Bauvorhaben wird in der Baugenehmigung eine Rohbau- und/oder Schlussabnahme angeordnet. Die Anordnung der Abnahme ist in den besonderen Bauvorschriften der Baugenehmigung verzeichnet.
Sofern eine baurechtliche Abnahme in der Baugenehmigung angeordet wurde, wird die bauliche Anlage vom Baukontrolleur der Baurechtsbehörde kontrolliert.
Sobald die Voraussetzungen für die jeweilige Abnahme erfüllt sind (Fertigstellung des Rohbaus für die Rohbauabnahme bzw. Bezugsfertigkeit für die Schlussabnahme) müssen Sie der Baurechtsbehörde dies mitteilen und ggf. einen Termin mit dem Baukontrolleur vereinbaren.
§ 67 Landesbauordnung (LBO)
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