Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Baukontrolle (Rohbauabnahme, Schlussabnahme)

Bei einigen Bauvorhaben wird in der Baugenehmigung eine Rohbau- und/oder Schlussabnahme angeordnet. Die Anordnung der Abnahme ist in den besonderen Bauvorschriften der Baugenehmigung verzeichnet.

Sofern eine baurechtliche Abnahme in der Baugenehmigung angeordet wurde, wird die bauliche Anlage vom Baukontrolleur der Baurechtsbehörde kontrolliert.

Ablauf

Sobald die Voraussetzungen für die jeweilige Abnahme erfüllt sind (Fertigstellung des Rohbaus für die Rohbauabnahme bzw. Bezugsfertigkeit für die Schlussabnahme) müssen Sie der Baurechtsbehörde dies mitteilen und ggf. einen Termin mit dem Baukontrolleur vereinbaren.

Voraussetzungen

  • genehmigungspflichtiges Bauvorhaben
  • baurechtliche Abnahme in der Baugenehmigung angeordnet
  • Baufortschritt entsprechend der Art der Abnahme (Fertigstellung Rohbau oder Bezugsfertigkeit)

Rechtsgrundlage

§ 67 Landesbauordnung (LBO)

 
 

Ansprechpartner

Kerstin Müller

Hochbau

N.0-04

Tel.: (07031) 6808-203
Fax: (07031) 6808-99203

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