Vollstreckung von städtischen Forderungen
Im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Finanzmittel der Stadt ist es nicht ausgeschlossen, dass eigene Forderungen nach vorheriger Mahnungen in das Zwangsvollstreckungsverfahren übergeleitet werden. Hier ist zu unterscheiden zwischen öffentlichen (Steuern/Beiträge/Abgaben) und privaten Forderungen (Rechnngen/Kostenersätze)