Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen

Wahlen

Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. In der Bundesrepublik Deutschland finden alle Wahlen nach den gleichen Grundsätzen statt: Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

Hier finden Sie die amtlichen Wahlergebnisse der letzten Wahlen.

Die nächsten Wahlen in Holzgerlingen stehen am 9. Juni 2024 an. Es finden die Gemeinderats- und Kreistagswahlen, sowie die Wahlen zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart (Regionalwahl) und zum Europäischen Parlament (Europawahl) an.

Gemeinderatswahl 2024

Gemeinderatswahl 2024

Holzgerlingen wählt am Sonntag, 9. Juni 2024, einen neuen Gemeinderat. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Wahl können Sie Holzgerlingen aktiv mitgestaltet. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die neue Zusammensetzung des Gemeinderats. Keine andere politische Ebene ist so nah an den Menschen wie die Kommunalpolitk.

Was Sie wissen sollten

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU‐Bürgerinnen und EU‐Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Holzgerlingen ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wohnungslose, die sich in Holzgerlingen gewöhnlich aufhalten und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können sich zwischen dem 29. April und dem 17. Mai 2024 beim Bürgeramt in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.

Das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg)

Wer darf gewählt werden?

Das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit hat diese Altersgruppe in Baden‐Württemberg erstmals auch das passive Wahlrecht bei einer Gemeinderatswahl. Das bedeutet: 16-Jährige können selbst kandidieren.

Das passive Wahlrecht bei der Kommunalwahl (Landeszentrale für politische Bildung Baden‐Württemberg)

Wie füllen Sie die Stimmzettel richtig aus?

Bei den Gemeinderatswahlen haben Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Zahl der Mitglieder in den Gemeinderatsgremien ist gesetzlich festgelegt.

In Holzgerlingen werden 18 Stadträtinnen und Stadträte gewählt, also können die Wahlberechtigten 18 Stimmen vergeben.

Listenwahl

Sie können einen der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung (unverändert) abgeben, in diesem Fall erhält jede auf diesem Stimmzettel aufgeführte Person eine Stimme. Gleiches gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, z.B. mit einem Kreuz neben dem Namen der Partei oder der Wählervereinigung.

Wichtig: Bitte streichen Sie bei der Listenwahl nicht einzelne Bewerberinnen und Bewerber, weil Ihr Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert gilt. Auf einem veränderten Stimmzettel werden nur die Stimmen für diejenigen Personen als gültig gezählt, für die Sie ausdrücklich gestimmt haben.

Wahl einzelner Bewerberinnen und Bewerber

Sie können die Personen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen, auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen. Sie dürfen jeder Person auf den Stimmzetteln bis zu drei Stimmen geben. Das „Anhäufen“ von Stimmen nennt sich „kumulieren“.

  • Sie möchten 1 Stimme vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen ein Kreuz oder die Zahl 1.
  • Sie möchten 2 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 2.
  • Sie möchten 3 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 3.

Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“.

Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben. Bitte notieren Sie Ihre Stimmen auf den Stimmzetteln wie oben beschrieben. Legen Sie anschließend die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, in den dafür vorgesehenen Umschlag.

Sie möchten panaschieren, aber nur einen Stimmzettel abgeben? Auch das ist möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihren Stimmzetteln insgesamt maximal 18 gültige Stimmen abgeben, andernfalls ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Das gilt auch, wenn Sie den oder die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden. Das Heraustrennen einzelner Stimmzettel aus dem Stimmzettelblock an der Perforation ist zulässig.

Erklärvideo für Erstwähler

Ihr dürft zum ersten Mal bei einer Kommunalwahl wählen? In dem Video der Landeszentrale für politische Bildung erfahrt ihr alles, was ihr dazu wissen müsst. Der Hashtag lautet: #jedestimmezählt.

Weitere Informationen

Kreistagswahl 2024

Kreistagswahl 2024

Der Landkreis unterstützt die zugehörigen Gemeinden und nimmt Aufgaben wahr, deren Erledigung für die einzelnen Gemeinden finanziell oder in der Abwicklung zu groß sind. Der Kreistag ist hierbei mit dem Gemeinderat vergleichbar und stellt das Hauptorgan des Landkreises dar. 

Der Kreistag für den Landkreis Böblingen besteht aus 72 ehrenamtlichen Kreisrätinnen und Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzendem. Von diesen 72 Sitzen entfallen sechs auf den Wahlkreis VII Holzgerlingen

Sie haben 6 Stimmen. Der Kreistag muss mindestens alle drei Monate zusammentreten, einberufen von der Landrätin oder dem Landrat.

Regionalwahl 2024

Regionalwahl 2024

Alle fünf Jahre wählen rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Stuttgart, den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und dem Rems‐Murr‐Kreis die Regionalversammlung.

In Baden‐Württemberg gibt es zwölf Regionalverbände, darunter denVerband Region Stuttgart. Die Regionalverbände sind eine Art Bindeglied zwischen dem Land und den Kommunen. Ihre zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz. Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium eines Regionalverbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des jeweiligen Regionalverbands.

Für den Verband Region Stuttgart werden die Mitglieder der Verbandsversammlung direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Regionalversammlung ist eine Art „Parlament der Region Stuttgart“. Sie besteht aus mindestens 80 und höchstens 96 Regionalrätinnen und Regionalräten.

Europawahl 2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Sie entscheiden damit über die Besetzung der rund 700 Sitze in diesem Gremium. Neu ist: Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt.

Hinweis für Wahlberechtigte: Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. In Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union können an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Informationen für Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:

Stadt Holzgerlingen
Bürgeramt
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Informationen sowie den Antrag für Deutsche im Ausland finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:

Stadt Holzgerlingen
Bürgeramt
Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie wählen

Die Demokratie sollte niemals als selbstverständlich angesehen werden. Sie ist eine kollektive Errungenschaft – und wir alle tragen eine kollektive Verantwortung, zu ihrem Erhalt beizutragen.

Vielen ist gar nicht bewusst, auf wie viele Menschen sich das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament auswirkt. Das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften, die alle betreffen: große Länder und kleine Gemeinschaften, mächtige Konzerne und junge Start‐up‐Unternehmen, die Welt und das kleinste Dorf.

Für eine internationale Stadt wie Holzgerlingen ist die europäische Integration die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben. In der Stadt treffen unterschiedliche Kulturen, Religionen und Nationen aufeinander. Holzgerlingen bekennt sich zu einem starken und vielfältigen Europa und lebt die europäische Idee.

Was ist das europäische Parlament?

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU‐Bürgerinnen und ‐Bürger auf europäischer Ebene.

Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU‐Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt den EU‐Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Überschrift

Amtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen 2024

 
 

Jan Stäbler

Jan Stäbler

Hauptamtsleiter
N.1-32

Tel.: (07031) 6808-120
Fax: (07031) 6808-99120

Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.