Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen
Stadt Holzgerlingen

Staatsangehörigkeit des Kindes bei Geburt

Durch Geburt erwirbt ein Kind in der Regel automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
  • zwar beide Eltern nichtdeutscher Herkunft sind, aber ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt im Inland
    • seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen, auf Dauer angelegten Aufenthalt in Deutschland hat und
    • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besitzt.

Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

Neben der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben diese Kinder in der Regel auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.

Mit dem Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund der Geburt in Deutschland (Geburtsortsprinzip) kann für Ihr Kind ab 21 Jahren die Verpflichtung verbunden sein, sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Dies gilt aber nicht, wenn Ihr Kind in Deutschland aufgewachsen ist oder als weitere Staatsangehörigkeit die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt.

Tipp: Weitere Informationen und Auskünfte erteilen Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörden (Landratsamt für kreisangehörige Gemeinden oder Stadtverwaltung des Stadtkreises).

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.