Stadt Holzgerlingen
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Rechte und Pflichten des Pflegers

Das Gericht bestellt einen Ergänzungspfleger, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, aber die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind.
Dies ist der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird.
Die Rechte und Pflichten des Pflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.