Stadt Holzgerlingen
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Kolleg - Besuch anmelden

Das Kolleg bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und dauert drei Jahre. Der Unterricht findet tagsüber statt. Sie dürfen während der gesamten Ausbildungszeit keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.

Der Besuch des Kollegs gliedert sich in:

  • eine einjährige Einführungsphase
  • und eine zweijährige Kursstufe.

Bestehen Sie die Abiturprüfung am Ende der Kursstufe, erhalten Sie damit die allgemeine Hochschulreife. Damit können Sie an allen Hochschulen in Deutschland studieren.

Hinweis: Sie erhalten die Fachhochschulreife, wenn Sie am Ende des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems

  • die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht haben und
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Wehrersatzdienst oder den Bundesfreiwilligendienst nachweisen.

Ablauf

Sie können sich bei dem jeweiligen Kolleg persönlich oder schriftlich anmelden. Der Anmeldebogen liegt in den jeweiligen Kollegs aus. In manchen Fällen bieten die Bildungseinrichtungen das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde oder eine Kopie des Personalausweises
  • Passbild
  • Abschluss- oder Abgangszeugnisse der besuchten Schulen
  • Erklärung, ob Sie bisher an einer Abiturprüfung teilgenommen haben

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 19 Jahre
  • Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
  • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Nachweis einer in der Regel mindestens zweijährigen Berufstätigkeit
    Das selbständige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen beziehungsweise mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist der Berufstätigkeit gleichgestellt.
    Wenn Sie arbeitslos sind, kann das Kolleg Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigen. Diese Zeiten müssen Sie durch eine Bescheinigung der Arbeitsagentur nachweisen.

Hinweis: Sie dürfen sich nicht mehr bewerben, wenn Ihnen bereits zweimal die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife versagt worden ist. In manchen Fällen werden Bewerber und Bewerberinnen aufgenommen, die im ersten Bildungsweg auf dem Gymnasium erfolglos geblieben sind. Zudem dürfen Sie das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife nicht bereits anderweitig erworben haben.

Gebühren

je nach Kolleg unterschiedlich

Rechtsgrundlagen

Gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung des Staatlichen Kollegs Mannheim kann Widerspruch eingelegt werden.

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.