Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin und den mutmaßlichen Tag der Entbindung unverzüglich dem zuständigen Regierungspräsidium mitteilen. Damit dies möglich ist, sollen werdende Mütter ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren, sobald sie von der Schwangerschaft erfahren, auch um die ihnen zustehenden Schutzbestimmungen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen zu können.
Als Arbeitgeber können Sie eine schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes oder der Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung verlangen. Die dafür anfallenden Kosten müssen Sie übernehmen, soweit diese nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
Tipp: Was Sie als Arbeitgeber bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter beachten müssen, finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums unter dem Stichwort "Mutterschutz". Je nach Berufszweig sind ganz unterschiedliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Gesundheitsamtes unter Infektionsfrei.de sowie in der Broschüre "Mutterschutz und Elternzeit" des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg.
Als Arbeitgeber müssen Sie dem Regierungspräsidium mitteilen, dass Sie eine werdende Mutter beschäftigen. Hierzu können Sie das auf den Seiten der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg angebotene Formular nutzen.
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