Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
Do: | 14:00 - 18:00 Uhr |
Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
Für Fahrten auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Fahrzeug in den meisten Fällen vorher zulassen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde die gestempelten Zulassungspapiere und Kennzeichen.
Seit dem 1. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln.
Sie können einen Online-Antrag stellen, wenn Ihr Fahrzeug
Sie benötigen dazu den neuen Personalausweis (nPA) oder elektonischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".
Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Hinweis: Eine bestimmte Buchstaben- Zahlenkombination des Kennzeichens (Wunschkennzeichen) oder ein bestimmtes Unterscheidungszeichen bei wieder eingeführten „Altkennzeichen“ in einem Landkreis können Sie nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens beantragen.
Eine nachträgliche Änderung einmal zugeteilter Kennzeichenkombinationen ist nur gegen Gebühr möglich.
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Wollen Sie in Umweltzonen fahren, sollten Sie bei der Zulassung auch eine Feinstaubplakette beantragen.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.
Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung über die Zulassung des Fahrzeugs.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Hinweise:
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 26,80
Hinweis: Kosten für Kennzeichenschilder fallen zusätzlich an.
Böblinger Straße 5-7
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