Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Energieeinsparverordnung

Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie an Gebäuden.

Ablauf

Bei der Errichtung von Gebäuden und bei wesentlichen Umbaumaßnahmen muss das Gebäude so hergestellt werden, dass möglichst wenig Heizenergie eingebracht werden muss. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit der baulichen Anlage. Die Einhaltung der Höchstwerte ist mit einem Energieausweis festzuhalten, der der Baurechtsbehörde auf Verlangen vorzulegen ist.

Rechtsgrundlage

Energieeinsparverordnung (EnEV)
 
 
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