Stadt Holzgerlingen
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Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 16.11.2015, 19:00 Uhr

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung folgende Tagesordnungspunkte öffentlich beraten und beschlossen.

Tagesordnungspunkte

Bürgerfragestunde

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung bestand Gelegenheit Fragen an die Verwaltung oder den Gemeinderat zu richten.

Bebauungsplan Aichtalstraße II; Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung

Bereits am 21. September 2015 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Aichtalstraße II“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst.

Das Bebauungsplanverfahren soll durchgeführt werden, um am östlichen Ende der Aichtalstraße eine einzeilige Bebauung südlich der Aichtalstraße planungsrechtlich zu ermöglichen. Die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen sind vorhanden, so dass der zusätzliche Aufwand relativ gering ist. Es besteht Einigkeit mit dem Grundstückseigentümer über die Umwandlung in Bauland und es wurden entsprechende Vorgespräche mit der Region diesbezüglich geführt.

In Abstimmung mit der Verwaltung hat das Büro Baldauf nunmehr einen Vorentwurf erarbeitet, der dem Gremium und den in der Sitzung anwesenden Bürgern erläutert wurde.

Generell ist daran gedacht, ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, im Prinzip die Bebauung fortzuführen, die südlich der Aichtalstraße bereits vorhanden ist. Die Wohngebäude sollen ein Satteldach erhalten. Garagen und Carports könnten auch begrünte Flachdächer erhalten, was insbesondere ökologisch von Vorteil wäre.

Es sollen nur Einzelhäuser im Sinne der offenen Bauweise, jedoch mit einer Längenbeschränkung zugelassen werden. Die Längenbeschränkung soll verhindern, dass Gebäude entstehen können, die den städtebaulichen Rahmen in dieser Randzone sprengen. Ähnliche Festsetzungen haben sich in Hülben II bewährt. Für „Einfamilienhäuser“ ist eine Längenbeschränkung von 14 m vorgesehen, bei Doppelhäusern von 16 m, bei Hausgruppen maximal 25 m.

Die Firsthöhe ist mit maximal 9 m, die (bergseitig) Traufhöhe mit maximal 4,50 m angegeben. Wesentlicher Unterschied zum bisher geltenden Bebauungsplan Aichtalstraße ist eine Erhöhung der Traufhöhe von dort 3,50 m auf 4,50 m im Bebauungsplan Aichtalstraße II. Damit wird eine deutlich bessere Ausnutzbarkeit des Dachgeschosses erreicht. Gleichzeitig bleibt die Firsthöhe auf maximal 9 m begrenzt, so dass bei Ausnutzung der maximalen Traufhöhe eine flachere Dachneigung gewählt werden muss. Talseitig wird durch die maximale Wandhöhe von 7 m letztlich die „Auffüllhöhe“ des Geländes definiert.

Im geltenden Flächennutzungsplan ist der Bereich Aichtalstraße II als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch zu ändern. Der Gemeinderat ermächtigte mit seinem Beschluss die Verwaltung das Verfahren, das letztlich über den Gemeindeverwaltungsverband abzuwickeln ist, einzuleiten. Mit der Verwaltung der Region Stuttgart wurde bereits abgestimmt, dass eine 1-zeilige Bebauung als endgültige Ausgestaltung des regionalen Grünzuges gesehen wird. Einwände der Region bestehen nicht.

Was die Erschließungssituation betrifft, sieht die Planung vor, den auf der Südseite der Aichtalstraße bis auf Höhe Gebäude Haus-Nr. 98 ausgebauten Gehweg auf eine Breite von 2 m auszubauen. Die Fahrbahnbreite bleibt wie vorhanden bei 5,50 m bzw. 6 m. Im Bereich der bestehenden Wendeplatte sollen südseitig öffentliche Parkplätze entstehen. Im Rahmen der Bürgerversammlung wurde von zwei Betroffenen darum gebeten, unbedingt öffentliche Parkplätze vorzusehen. Dieses Ziel ist im weiteren Verfahren gegebenenfalls noch weiter zu ergänzen.

Hinsichtlich der Ableitung des Dachflächenwassers und sonstiger Oberflächenwasser wird auf der Südgrenze des Gebiets ein Wassergraben vorgesehen, der letztendlich in die Aich abgeleitet wird.

Dazu muss ein Wasserrechtverfahren durchgeführt werden. Der Bereich dieses Wassergrabens soll ebenso wie die am Ostende vorgesehene Ausgleichsfläche in das Gesamtpaket „ökologischer Ausgleich“ aufgenommen werden.

Der Gemeinderat beschloss folgende weitere Vorgehensweise:
Der Vorentwurf soll der interessierten Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. Anschließend soll - wie das auch in anderen Verfahren gehandhabt wurde - über einen Zeitraum von zwei Wochen die Möglichkeit bestehen, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und gegebenenfalls zu besprechen (frühzeitige Bürgerbeteiligung). Die Bürgerinformation soll noch im Dezember stattfinden.

Darüber hinaus werden in einer ersten Runde die beteiligten Träger öffentlicher Belange und Behörden gehört, um deren Anregungen bzw. Bedenken zum Verfahren abzufragen. Dabei wird auch nochmals der Verband Region Stuttgart förmlich beteiligt, auch wenn bereits im April diesen Jahres von dort aus schriftlich bestätigt wurde, dass keine grundsätzlichen Bedenken zur geplanten Wohnbebauung gesehen werden.

Bebauungsplan Dörnach West / Vorstellung des Planentwurfes; Aufstellungsbeschluss

Seit ca. einem Jahr hat der Gemeinderat in verschiedenen Sitzungen die weitere städtebauliche Entwicklung in Holzgerlingen diskutiert. Mögliche Erweiterungsflächen wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.09.2015 dargestellt. Das Büro Baldauf hat in dieser Sitzung die städtebaulichen Grundstrukturen dargestellt. Neben eventuellen Flächen im Bereich Dörnach waren davon auch das Gebiet Taubenäcker und Aichtalstraße betroffen.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.09.2015 wurde insbesondere zum Bereich Dörnach die Frage erörtert, ob eine Erweiterung des Baugebietes Hülben II nach Westen angezeigt wäre oder die Erweiterung nach Süden. Die Erweiterung nach Süden hat den überragenden Vorteil, dass damit eine weitere Anbindung (zumindest für den abfließenden Verkehr) aus dem Gesamtgebiet Hülben Richtung Kreisverkehr an der Altdorfer Kreuzung möglich werden würde. Als weiterer Vorteil ist zu werten, dass mit der Erweiterung Richtung Süden auch gewerblich genutzte Flächen (hauptsächlich Mischgebiet) generiert werden können.

Daher beschloss der Gemeinderat mit den Gegenstimmen aus der BNU für die ca. 5,5 Hektar große Fläche - wie sie im Plan vom Büro Baldauf unten dargestellt ist - ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

Vom Büro Baldauf liegt ein Honorarangebot auf Basis der HoAI vor, das bereits geprüft wurde. Der Leistungsumfang, die Einstufung in Honorarzone II Mitte ist sachgerecht. Voraussichtlich werden für das städtebauliche Konzept und für die Abwicklung des Bebauungsplanverfahrens ca. 60.000,-- € anfallen. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an das Büro Baldauf.

Im Verwaltungsausschuss wurde der Sachverhalt am 10.11.2015 gründlich vorberaten. Seitens der Verwaltung wurde im Rahmen dieser Vorberatung nochmals dargelegt, dass aktuell ein außerordentlich großer Bedarf an Wohnraum besteht und es zahlreiche Bauplatzanfragen bei der Stadt gibt. Es handelt sich dabei fast durchweg um Familien aus Holzgerlingen, die einen weiteren persönlichen Bedarf geltend machen.

Darüber hinaus wird die Stadt, auch diese Frage wurde im Verwaltungsausschuss diskutiert, gefordert sein, an geeigneten Stellen – auch im Neugebiet – Flächen dafür auszuweisen, dass z. B. Sozialmietwohnungsbau realisiert werden kann. Dies ist im Randbereich (Verlängerung Werastraße Ostseite) aus Sicht der Verwaltung auf jeden Fall möglich. Die genaue städtebauliche Abwägung und Gewichtung muss natürlich im Rahmen des weiteren Verfahrens im Gemeinderat ausführlich diskutiert und beraten werden.

Um im Bebauungsplanverfahren auch die notwendigen Untersuchungen, wie ökologischer Ausgleich usw., zeitnah durchführen zu können, ist ein frühzeitiger Verfahrensbeginn und auch die Beauftragung der ökologischen Begleituntersuchung notwendig.

Weiteres Zuwarten würde es aus Sicht der Verwaltung sehr erschweren, den notwendigen Wohnraum, der auch für die zahlreichen Flüchtlinge, die zwischenzeitlich auch in Holzgerlingen wohnen, benötigt wird, zeitnah zu realisieren. Es ist derzeit überhaupt nicht erkennbar, wie es gelingen soll, die vielen Menschen, die teilweise noch in Hallen untergebracht sind, mit Wohnraum vor Ort zu versorgen.

Die Annahme, dass diese Menschen auch in ländliche Gebiete verteilt werden könnten, ist angesichts des Grundprinzips der Freizügigkeit ohne jede Grundlage. Die Lebenserfahrung zeigt, dass auch neuzugezogene Bürger dort wohnen möchten, wo es Arbeitsplätze gibt und wo die Infrastruktur möglichst umfassend vorhanden ist. Der Wohnungsdruck und der Nachfragedruck vor Ort werden deshalb weiter steigen. Es ist auch die Erkenntnis der Landesregierung, dass angesichts dieser Situation zusätzliche Wohnflächen geschaffen werden müssen. In der Region Stuttgart gibt es Überlegungen, weitere Wohnungsschwerpunkte auszuweisen. Diese sollen dann vorwiegend entlang von Bahnlinien entstehen.

Aus Sicht der Stadt Holzgerlingen ist ein Wohnungsschwerpunkt mit großflächiger Wohnflächenausweisung für Holzgerlingen nicht erstrebenswert und nicht sinnvoll. Allerdings müssen wir im Rahmen unserer Flächen-nutzungsplanung dazu beitragen, dass es gelingt, eine kleine Entlastung für den Wohnungsmarkt innerhalb der Region zu ermöglichen.

Das Wohngebiet Dörnach-West hätte den unschlagbaren Vorteil, in einer Entfernung zum Bahnhaltepunkt zu liegen, die sehr gut fußläufig darstellbar ist. Der entfernteste Punkt des neuen Baugebietes liegt maximal 550 m vom Bahnhaltepunkt Bahnhof entfernt. Dieser Bahnhaltepunkt ist über die Unterführung Turmstraße verkehrssicher und zu Fuß und per Fahrrad zu erreichen.

Im Verwaltungsausschuss wurde darüber diskutiert, ob das Gebiet auch abschnittsweise entwickelt werden könnte. Dies ist aus Sicht der Verwaltung wegen der damit verbundenen Erschließungsleistungen (Ableitung Oberflächen-wasser / Abwasser) weder sinnvoll, noch bezahlbar.

Baugesuch "Altenwohnungen Ziegelhofstraße"

Baugesuch „Neubau Seniorenwohnungen und Diakonie- und Sozialstation“ in der Ziegelhofstraße

Zum Neubau an der Ziegelhofstraße wurden in den vergangenen Wochen und Monaten entscheidende Fortschritte erzielt. Das Gebäude Böblinger Straße 50 konnte erworben und abgebrochen werden. Danach war es möglich, die im Bereich des ehemaligen Heizöltankes vorhandene Bodenkontamination auszubauen. Das Grundstück ist damit soweit möglich altlastenfrei.

Darüber hinaus konnten die Gespräche mit dem nördlichen Angrenzer hinsichtlich einer Grenzbereinigung erfolgreich abgeschlossen werden.

Mit der Diakonie- und Sozialstation (Herrn Brodbeck) wurde deren Bedarf an Büroflächen und Nebenräumen abgestimmt und in die vorliegende Planung eingearbeitet.

Gegenstand der vorliegenden Planung ist auch eine behindertengerechte Rampe entlang der Nordgrenze des Baugrundstückes. Diese Rampe überwindet den Höhenunterschied vom Eingangsgeschoss Seniorenwohnungen zum Außenbereich Haus am Ziegelhof.

Die aktuellen Architektenpläne wurden in der Sitzung von Herrn Architekt Huschka bzw. von Herrn Heinzmann von der Böblinger Baugesellschaft erläutert. Es haben sich zu dem Planungsstand, wie er im Gemeinderat schon bekannt war, nur geringfügige Veränderungen ergeben. Es sind weiterhin 22 Wohneinheiten auf 4 Geschossen vorgesehen, im EG-Bereich die schon angesprochenen Büroräume für die Diakonie- und Sozialstation.

Alle Wohnungen sollen im Sinne von § 35 Landesbauordnung barrierefrei erreichbar sein. Es entsteht kein „betreutes Heim“ für alte Menschen, sondern Wohnungen für ältere Menschen. Dies wird im Bauantrag auch so dargestellt und entsprechend abgesichert (Baugenehmigung, gegebenenfalls Grunddienstbarkeit). Damit können dann die Abweichungen vom Regelbau rechtssicher zugelassen werden. Insgesamt entstehen lediglich 17 Tiefgaragenstellplätze und 2 oberirdische Kfz-Stellplätze. Vorgesehen sind 27 Fahrradabstellplätze anstatt 48 gemäß LBO.

Wärmeversorgungskonzept

Die Böblinger Baugesellschaft hat das Büro EGS-plan beauftragt, für den Neubau an der Ziegelhofstraße ein Wärmeversorgungskonzept zu erarbeiten und darin drei mögliche Versorgungsarten detailliert zu untersuchen. Ein Vertreter der EGS-plan war in der Sitzung anwesend, um das Konzept zu erläutern.

Untersucht wurde die Versorgung durch:
1.    einen Brennwertkessel mit thermischer Solaranlage
2.    eine Holzpelletsanlage
3.    ein Gas-Blockheizkraftwerk in der Grundlast für einen Gasbrennwertkessel für die Spitzenlast.

Erwartungsgemäß hat die Gasbrennwert-Variante 1 die geringste Staub-Emission, die bei der Pellet-Variante um Faktor 10 höher liegt. Andererseits hat die Pellet-Variante die geringste CO2-Emission (weil nachwachsend) und den deutlich geringsten Primärenergiebedarf.

Zusammenfassend empfiehlt EGS-plan aus wirtschaftlicher Sicht die Variante 1, den Gasbrennwertkessel mit Solarthermie.

Die Böblinger Baugesellschaft strebt an, das Gebäude in KfW-70-Standard zu errichten, d.h. mit einem Jahres-Primär-Energiebedarf von nur 70% eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV. Dazu wird auf der noch verfügbaren Dachfläche (soweit nicht für Solarthermie benötigt) eine Fotovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung installiert.

Der Gemeinderat kam dem Wunsch der Böblinger Baugesellschaft nach und beschloss die Wärmeversorgung mit einer Gasbrennwert-Anlage mit Solarthermie sicherzustellen.

Ein weiterer großer Beratungspunkt war die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes sowie des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke für 2016 (siehe hierzu den gesonderten Bericht).

Einbringung des Haushaltsplanes 2016 mit Wirtschaftsplan für die Stadtwerke

Der Haushaltsplan 2016 mit Wirtschaftsplan für die Stadtwerke wurden im Gemeinderat eingebracht.

Aktuelles Baulückenkataster / Fortschreibung

Das Baulückenkataster der Stadt Holzgerlingen wurde aktualisiert. Dem Gemeinderat wurde das aktuelle Ergebnis zur Kenntnis gegeben.

Vorübergehende / vorläufige Schließung der Kinderkrippe Hohenzollernpark

Bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 werden mit 482 zu betreuenden Kindern nahezu alle  städtischen Kindergärten voll belegt sein. Auch der Ev. Kindergarten und Waldkindergarten sind bis dato ausgelastet.

Ganz anders ist die Situation in den Kinderkrippen. Zurzeit sind von insgesamt 110 Krippenplätzen noch 17 Plätze frei; 14 Krippenplätze  in der Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit und 3 Plätze in der Mischbetreuung (2 Tage Ganztagesbetreuung und 3 Tage verlängerte Öffnungszeit). Und die Bedarfsplanung zeigt, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Nach dem derzeitigen Anmeldestand werden bis zum Ende des Planjahres (Juli 2016) 33 Krippenplätze nicht belegt sein.

Mit der Einführung des einklagbaren Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr zum 01.08.2013 forderte das Land von den Kommunen einen Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen von 34 %, also für jedes 3. Kind unter drei Jahren. Der rechnerische Platzbedarf lag in Holzgerlingen bei einem Versorgungsgrad von 34 % bei 110 Krippenplätzen.

Nach den nun vorliegenden Anmeldezahlen reichen die Plätze in den Krippengruppen mehr als aus. Nach dem in der Krippe Hohenzollernpark im Moment nur noch zwei Kinder betreut werden, beschloss der Gemeinderat diese Gruppe vorübergehend zu schließen und das Personal (2 Erzieherinnen) in anderen  städtischen Kindertageseinrichtungen einzusetzen.  Die freiwerdenden Räume können dann solange von der Kindergartengruppe im Hohenzollernpark mitbenutzt  werden, bis der Bedarf an Krippenplätze so ansteigt, dass die Krippengruppe wieder eröffnet werden muss.

Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.

 
 
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