Böblinger Straße 5-7
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vom 21.11.2017, 18:00 Uhr
Der Gemeinderates hat am Dienstag, den 21. November 2017, über die unten stehende Tagesordnung beraten.
Der Gericht aus der Sitzung ist im Nachrichtenblatt Nr. 48 vom 01. Dezember 2017 ab Seite 9 nachzulesen.
Zu 1.:
Zu Beginn der Sitzung bestand die Möglichkeit Fragen an die Verwaltung oder den Gemeinderat zu richten.
Zu 2.:
Für den Bebauungsplan Schuppengebiet Klingen liegt zwischenzeitlich die Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Die Anregungen und Bedenken wurden bereits im Gemeinderat vorberaten. Der Gemeinderat berät über den Auslegungsbeschluss.
Zu 3.:
Der Bebauungsplan Gewerbepark Sol soll an der Nordgrenze etwas erweitert werden. Die entsprechende Beschlussfassung ist im Zweckverband bereits erfolgt. Der Gemeinderat wird über den Planungsstand informiert und kann gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Verfahren abgeben.
Zu 4.:
Der Bebauungsplan, Taubenäcker 1. Erweiterung, wurde zwischenzeitlich ebenfalls detailliert ausgearbeitet. Der Umweltbericht liegt vor. Das Entwässerungskonzept ist ebenfalls erarbeitet, so dass der Gemeinderat über den Auslegungsbeschluss entscheiden kann.
Zu 5.:
Für die Neubebauung in der Hinteren Straße wurde ein Investorenauswahlverfahren (anonym) durchgeführt. In diesem Investorenauswahlverfahren wurde nach den Kriterien Städtebau, Realisierbarkeit und angebotener Kaufpreis eine Gewichtung durchgeführt. Im Ergebnis wurde im anonymen Auswahlverfahren von der Bewertungskommission festgestellt, dass der Vorschlag des Büros Solarplan, Sindelfingen in Zusammenarbeit mit der Böblinger Baugesellschaft mit Abstand die beste Lösung präsentierte. Diese Lösung wird im Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat beschließt über das weitere Vorgehen.
Zu 6.:
Der Kreisverkehr auf der Bundesstraße Altdorfer Kreuzung ist bislang recht lieblos gestaltet. Der Gemeinderat hat bereits festgelegt, dass die Pflege des Kreisverkehrs von der Stadt übernommen werden kann und gegebenenfalls Pflanzbeete und auch eine künstlerische Gestaltung vorgesehen werden sollte. Für die künstlerische Gestaltung sind allerdings umfangreiche Genehmigungen notwendig. Der Gemeinderat berät darüber, ob die Gestaltung dieses Kreisverkehrs abschnittsweise übernommen werden kann.
Zu 7.:
Der ortsansässige Gewerbebetrieb plant bauliche Ergänzungen, die in Teilbereichen eine Änderung des Bebauungsplanes erfordern. Der Gemeinderat berät über den Aufstellungsbeschluss.
Zu 8.:
Der jährliche Kindergartenbericht und die Fortschreibung der Bedarfsplanung werden im Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt. Aktuell kann die Stadt Holzgerlingen den notwendigen Bedarf sowohl an Kindergartenplätzen als auch an Krippenplätzen problemlos abdecken.
Zu 9.:
Nachdem die Kindergartengebühren angepasst wurden, sind auch die Gebühren für TAKKI (Tagespflegeeltern) und Vorkindergarten anzupassen.
Zu 10.:
Der Haushaltsplan 2018 wird erstmals in der sogenannten Doppik aufgestellt. Dieser Haushaltsplan wird im Gemeinderat am 21.11.2017 eingebracht. Wichtige Eckdaten wie Tiefbauprogramm und Hochbauprogramm sind bereits vorberaten, ebenfalls der Schuletat.
Im aktuellen Haushaltsjahr kann die Stadt voraussichtlich beachtliche Überschüsse erwirtschaften.
Zu 11.:
Für die Grünflächenpflege erfolgte eine öffentliche Ausschreibung. Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe.
Zu 12.:
Für die Pedelec-Station soll ein Betrieb gewerblicher Art gegründet werden, dies ermöglicht den Vorsteuerabzug.
Zu 13.:
Über die Regularien der Bewerbervorstellung der Bürgermeisterwahl hat der Gemeindewahlausschuss bereits entschieden. Die Kriterien werden im Gemeinderat bekannt gegeben.
Zu 14.:
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse werden im Sitzungssaal durch Aushang bekannt gemacht.
gez.
Wilfried Dölker
Bürgermeister
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