Stadt Holzgerlingen
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Rathaus

Böblinger Straße 5-7

71088 Holzgerlingen

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 08:00 - 12:15 Uhr
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr

Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.

Gemeinderat - Sitzungsprotokoll

vom 21.05.2019, 18:30 Uhr

In seiner Sitzung am 21. Mai 2019 hat der Gemeinderat über folgende öffentlichen Tagesordnungspunkte beraten:

 

 

Tagesordnungspunkte

1. Bürgerfragestunde

Zu 1.:
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hatten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Fragen an die Verwaltung zu stellen.

2. Kriminalstatistik 2018

Zu 2.:

Der Polizeiposten Holzgerlingen hat für seinen Zuständigkeitsbereich (Altdorf, Hildrizhausen und Holzgerlingen) die Kriminalstatistik für das Jahr 2018 vorgelegt.

Nach dem Stellenwechsel von Polizeihauptkommissar und ehemaligen Postenführer Klaus Bürkle erläuterte sein Nachfolger als Postenführer, Christian Schreiber, die Details zur Kriminalstatistik 2018.

Erfreulicherweise gibt es keine Brennpunkte in Holzgerlingen und die Statistik zeigt keinerlei Auffälligkeiten.

3. Familienzentrum Holzgerlingen; Tätigkeitsbericht 2018

Zu 3.:

Das Familienzentrum Holzgerlingen ist in den letzten Jahren mit seinen verschiedenen Leistungen für die Holzgerlinger Gemeinschaft zu einer wichtigen Institution geworden.

Der Stadt gewährt dem Familienzentrum einen Zuschuss von max. 80.000 € pro Jahr, welcher den Abmangel des Familienzentrums größtenteils abdeckt.

In der Sitzung erläuterte Susanne Binder, die Leiterin des Familienzentrums die festen Bestandteile der täglichen Arbeit des Familienzentrums:
die Ferienbetreuung, das Projekt „Wellcome“, den Familienbegrüßungsdienst, die Inklusive Jugendgruppe, das Café im Familienlädle, das Projekt „Jetzt packen wir`s an“ und auch die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit in Holzgerlingen und Umgebung.

Die Aufgaben werden durch 3 Mitarbeiterinnen mit einem Stellenanteil von insgesamt 1,7 Stellen durchgeführt.

4. Spielplatz Rosswiesen, Neubau Calisthenics-Park; Vergabe der Bauleistungen

Zu 4.:

Bereits in seiner Sitzung am 26.03.2019 hat der Gemeinderat dem Entwurf des Neubaus einer Calisthenics-Anlage auf dem Spiel- und Freizeitgelände Rosswiesen zugestimmt.

Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten einschl. der Fremdvergaben der Lieferung und Montage der Sportgeräte und des Fallschutzbelages wurden beschränkt ausgeschrieben.
    
Für die landschaftsgärtnerischen Arbeiten wurden 7 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, eingereicht wurde lediglich 1 Angebot. Hierdurch wird die derzeitige Vollauslastung der einzelnen Firmen sichtbar, was zweifellos zu höheren Vergabepreisen führt.

Eine gemeinsame Durchsicht / Prüfung des Leistungsverzeichnisses mit der Gartenbaufirma in Bezug auf Einsparungspotentiale ergab keine nennenswerten Einsparungspunkte. Der Einbau eines günstigeren Holz-Häckselbelages wurde bereits im Vorfeld durch den Jugendgemeinderat nicht empfohlen.

Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergabe an die Firma Garten Beck aus Ammerbuch-Poltringen zum Angebotspreis von 113.055,60 €.

Die Ausführung der Arbeiten ist ab Mitte September - Oktober 2019 vorgesehen.

Für den Neubau des Calisthenics-Parks wurden ca. 100.000 € brutto Herstellungskosten geschätzt.

Im Haushaltsplan 2019 sind 70.000,00 € veranschlagt. Demnach ergibt sich eine überplanmäßige Auszahlung i.H.v. 43.055,60 €, deren Finanzierung durch die Verschiebung der Maßnahme „Sanierung Böblinger Straße –zwischen Friedhof- u. Eberhardstraße“ gedeckt ist.

5. Richtlinie Förderungprogramm "Streuobstwiesen in Holzgerlingen"

Zu 5.:

Bereits in der April-Sitzung des Gemeinderats wurden die Grundlagen für ein Förderprogramm zum Erhalt der Streuobstwiesen in Holzgerlingen beschlossen.
Diese hat die Verwaltung nunmehr in eine Richtlinie eingearbeitet, welche der Gemeinderat einstimmig beschloss. Sie ist auf der homepage der Stadt zu finden.

6. Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Stadt Holzgerlingen

Zu 6.:

Bislang gab es für das Amtsblatt der Stadt Holzgerlingen noch kein offizielles Redaktionsstatut. Interne Bestimmungen sowie der Vertrag mit der Wilhelm Schlecht GmbH & Co. KG regelten bisher die Art und den Umfang der Veröffentlichungen im Nachrichtenblatt.

Mit der Ausarbeitung des Redaktionsstatuts haben sich keine grundlegenden Änderungen für die örtlichen Einrichtungen, Institutionen, Parteien und Vereine ergeben. Der Gemeinderat beschloss das Redaktionsstatut lediglich, um klare Regelungen über die Art, den Umfang und den Inhalt des Nachrichtenblatts zu schaffen.

Im Zuge dessen werden außerdem die Titelseite des Nachrichtenblatts standardisiert und die Rubriken der Stadtverwaltung klar festgelegt. Dadurch soll die Wiedererkennung des Holzgerlinger Nachrichtenblatts gesichert und das Auffinden von Informationen erleichtert werden.

7. Auftragsvergabe Austausch Clientinfrastruktur Ermächtigung des Verwaltungsausschuss

Zu 7.:


Die Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) hat seit Beginn des Jahres mit der Neukonzeption der einheitlichen Clientneuausstattung das Projekt vorangetrieben. Nach der Bedarfserhebung, diese erfolgte in Absprache mit den städtischen Einrichtungen und Schulen, sowie der Festlegung der technischen Anforderungen an die neue Clientinfrastruktur, wurde eine entsprechende Kalkulation durchgeführt.

Auf deren Grundlage wird derzeit durch das beauftragte Planungsbüro eine öffentliche und EU-weite Ausschreibung durchgeführt. Da bei EU-Ausschreibungen vorgegebene Fristen eingehalten werden müssen, die nur durch eine rein elektronische Ausschreibung gekürzt werden können, hat sich die Abteilung IuK in Absprache mit dem Planungsbüro für eine rein elektronische Vergabeform entschieden. Die Submission kann trotzdem erst am 22.05.2019 erfolgen.

Der Roll-Out der neuen Komponenten ist für den Zeitraum der Sommerferien, zwischen dem 29.07.2019 und 31.08.2019, einplant. Um dies gewährleisten zu können, muss die Auftragsvergabe spätestens Anfang Juli 2019 erfolgen. Da im Juni 2019 keine Sitzungen terminiert sind, kann nur eine Vergabe durch den Verwaltungsausschuss am 02.07.2019 erfolgen. Da Vergaben lt. Hauptsatzung nur bis 150.000 € durch den Ausschuss erfolgen können, bedarf es einer entsprechenden Ermächtigung durch den Gemeinderat.

Der Gemeinderat ermächtigt den Verwaltungsausschuss den Auftrag für die Lieferung der neuen Clientinfrastruktur zu vergeben.

Für den Austausch der Clientinfrastruktur wurden im Investitionsprogramm 2019 400.000 € bereitgestellt.
 

8. Sachstandsbericht Stadtsanierungsgebiet "Stadtmitte-West II"

Zu 8.:

Die Stadt Holzgerlingen wurde mit dem Sanierungsgebiet „Stadtmitte-West II“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Mit Satzungsbeschluss vom 15.11.2016 wurde das Sanierungsgebiet im Gemeinderat förmlich festgelegt. Damit wurde der Startschuss für private und kommunale Erneuerungs- und Ordnungsmaßnahmen gegeben.

Dem Gremium wurden die einzelnen Maßnahmen erläutert.

Von den 900.000 € Fördermitteln des Landes, die zur Verfügung stehen, wurden bislang 136.501 € abgerufen bzw. ausbezahlt.

 

9. Umsetzung Forstreform Baden-Württemberg

Zu 9.:

Im Gemeinderat am 26.03.2019 wurde bereits darüber informiert, welche kostenmäßige Auswirkung die Forstreform mit sich bringt.

Der Gemeindetag empfiehlt den Kommunen die rechtlichen Grundlagen, hier den Beförsterungsvertrag, durch einen Gremiumsbeschluss absichern zu lassen. Aktuell liegt noch kein Vertragsmuster für die Beförsterung vor.

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einen aktualisierten Beförsterungsvertrag mit der Unteren Forstbehörde abzuschließen, sobald ein Vertragsmuster vorliegt.

Die forsttechnische Betriebsleitung liegt weiterhin bei der Unteren Forstbehörde und wird kostenfrei übernommen, so auch die Planung und die Vollzugsüberwachung.

10. Anberaumung einer Einwohnerversammlung am 07.11.2019

Zu 10.:

Gem. § 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) sollen wichtige Gemeinde-angelegenheiten mit den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, eine Einwohner-versammlung (früher: Bürgerversammlung) anberaumen. In den letzten zehn Jahren fanden drei Einwohner-/Bürgerversammlungen statt (22. Oktober 2015, 13. März 2014 und 10. Februar 2011).

Der Gemeinderat terminiert die nächste Einwohnerversammlung auf Donnerstag, 7. November 2019 um 19:00 Uhr. Sie wird in der Stadthalle stattfinden.

Während der Bürgermeister gem. § 20a GemO den Vorsitz führt, können die Fraktionsvertreter zu den vorgestellten Themen bei Bedarf Stellung beziehen und zu Fragen, Vorschlägen und Anregungen ihre Auffassungen darlegen. Die Einwohner dürfen nach dem jeweiligen Sachvortrag Fragen und Anregungen zu den dargestellten Themen und Projekten stellen bzw. einbringen.

Vor der Versammlung und während der Pause sollen die Einwohner außerdem die Möglichkeit bekommen, sich an Informationsständen der Stadtverwaltung und der örtlichen Vereine tiefergehende und zusätzliche Informationen einzuholen sowie über die verschiedensten Planungen näher zu informieren. Die Mitarbeiter der Verwaltung und die Vereinsvertreter beantworten dabei auftretende Fragen.

In Zukunft sollen Einwohnerversammlungen einmal jährlich anberaumt werden.

11. Nutzungskonzeption der ehemaligen Räume der Diakonie- und Sozialstation im Haus am Ziegelhof

Zu 11.:

Anfang des Jahres 2019 wurden die Räumlichkeiten der Diakonie- und Sozialstation in der Begegnungsstätte durch Umzug in den Neubau frei.

Für die Folgenutzung der Räumlichkeiten „Alte Diakonie“ wurden bereits im August letzten Jahres, basierend auf dem Raumproblem der Kernzeitbetreuung im Berkenschulzentrum, Überlegungen angestellt. Hier könnte zusätzlicher Raum durch Auslagerung der Volkshochschule geschaffen werden. Das Raumprogramm für die Volkshochschule umfasst ein Büro sowie einen Schulungsraum für ca. 10-15 Personen.

Da die Volkshochschule bereits jetzt schon mit zahlreichen Kursen in der Begegnungsstätte vertreten ist, wurde mit ihr Kontakt aufgenommen. Die Räumlichkeiten in der Diakonie wurden besichtigt und angefragt, ob ein Umzug in die Begegnungsstätte vorteilhaft wäre. Seitens der Verantwortlichen wurde dies eindeutig bejaht. Die Räume sind barrierefrei erreichbar. Allerdings sind zur Schaffung eines Schulungsraumes von ausreichender Größe kleinere Umbaumaßnahmen erforderlich, z. B. Abbruch einer nichttragenden Wand und teilweise Erneuerung der Bodenbeläge. Der Schulungsraum kann auch in Absprache zwischen Volkshochschule und Begegnungsstätte mischgenutzt werden. Das Büro für die VHS wäre direkt neben dem Schulungsraum angeordnet, was ebenfalls von Vorteil ist.

Das Büro der ehemaligen Leitung der Sozialstation steht ebenfalls zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Stadtseniorenrats teilt sich derzeit gemeinsam mit dem Archivpersonal ein kleines Büro im Altbau des Rathauses. Die Mischnutzung ist nicht optimal und der Bereich für Besprechungen sehr beengt. Die Vorstandsmitglieder des Stadtseniorenrats befürworten einen Umzug in die Begegnungsstätte. Damit wäre die beengte Situation der Mischnutzung im Rathaus behoben, Umbaumaßnahmen wären keine erforderlich.

Mit dieser Konzeption wäre der Hauptbereich der Sozialstation voll genutzt. Die Nebenbereiche, die seinerzeit aufgrund von Raumnot belegt wurden (Bereich Pflegebad und Ruheraum), werden von der Begegnungsstätte selbst dringend z. B. als Lagerfläche und Besprechungsraum benötigt.

Eine ursprünglich angedachte Übergangsunterbringung des Büros für den KSV ist inzwischen nicht mehr erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt sowohl die Nutzungskonzeption als auch die hierfür notwendigen Umbauarbeiten.

Im Hochbauprogramm 2019 sind für die Maßnahme 50.000 € eingeplant. Nach Abzug der bisherigen Sanierungskosten verbleiben noch rund 30.000 € für die Maßnahme. Die baulichen Aufwendungen für die vorgeschlagene Konzeption bewegen sich im Rahmen des Budgets.
 

12. Gutachterausschuss 2016-2020; Nachbesetzung

Zu 12.:

Die Amtszeit des derzeitigen Gutachterausschusses läuft bis April 2020.

Für jeden Gutachterausschuss ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde als ehrenamtlicher Gutachter zu bestellen. Er wird von der zuständigen Finanzbehörde vorgeschlagen.

Da die im Jahr 2016 in den Gutachterausschuss bestellte Bedienstete des Finanzamtes und ihre Vertretung zwischenzeitlich altershalber ausgeschieden sind, bestellt der Gemeinderat die vom Finanzamt Böblingen vorgeschlagene Bedienstete Ilse Häsler als ehrenamtliche Gutachterin.

13. Annahme von Spenden nach § 78 Abs. 4 GemO 15.09.2018 - 09.11.2018

Zu 13.:

Bei der Stadtverwaltung sind Spenden eingegangen, deren Annahme vom Gemeinderat noch nicht beschlossen wurde. Die bis zum 13.05.2019 eingegangenen Spenden genehmigt der Gemeinderat:

Geldspenden über 100 €    2.311,40 €
Sachspenden über 100 €   2.237,01€    
Klein- und Sachspenden bis 100,00 €         438,40 €
zusammen     4.986,81 €

 

14. Bauantrag: Errichtung eines Carports und Schuppens, Rechbergstraße 25

Zu 14.:
Der Gemeinderat beschloss über das entsprechende Bauvorhaben.

 

15. Bekanntgaben und Verschiedenes - Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Zu 14.:
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse wurden im Sitzungssaal ausgehängt.

 

gez.
Ioannis Delakos
Bürgermeister

 
 
Stadt Holzgerlingen

 
 

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