Böblinger Straße 5-7
71088 Holzgerlingen
Mo - Fr: | 08:00 - 12:15 Uhr |
Di: | 14:00 - 16:00 Uhr |
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Im Bürgeramt besteht derzeit Terminpflicht. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 07031 6808-0.
12.06.2023
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit dem 8. Mai rückwirkend für das Jahr 2022 eine Härtefallhilfe beantragen. Diese soll Haushalte entlasten, die im Jahr 2022 von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren.
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Hier geht's zum Antrag Brennstoffhilfe.
Zudem wurde eine Telefon-Hotline unter 0711 126-1600 eingerichtet, welche von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr erreichbar ist.
Über die Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet.
Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:
Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der Antragstellung eine Firmenakte anlegen.
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